Spenden
Direkte finanzielle Unterstützung durch Ihre Spende.
Zunächst besteht die Möglichkeit, dass Sie durch finanzielle Spenden die Stiftung unmittelbar in ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie wünschen, dass ein bestimmter Stiftungszweck oder ein konkretes Projekt mit Ihrer Spende unterstützt wird, informieren Sie uns bitte. Wir stehen gerne auch im Vorfeld zwecks Absprache bereit.
Daneben können Sie auch die Möglichkeit einer Zustiftung zum Stiftungskapital nutzen. Damit erhöhen Sie das Stiftungskapital dauerhaft und die Stiftung erhält langfristig aus den Erträgen des Stiftungskapitals mehr Gelder für ihre direkte Arbeit. Wenn dies gewünscht ist, informieren Sie uns bitte vorab! Spenden ohne Zuordnung fließen in die unmittelbare Arbeit.
Als sogenannte ”Ewigkeitsstiftung” ist unsere Absicht, die Ziele der deutschen humanitären Freimaurerei langfristig zu unterstützen. Eine Zustiftung in den Kapitalstock unterstützt unsere dauerhafte Arbeit daher ganz besonders.
Unterstützung der Stiftung im Testament und in weiteren Regelungen
Die Stiftung der Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland e.V. bietet ihnen die Möglichkeit, zu Lebzeiten oder auf den Todesfall im freimaurerischen Sinn Gutes zu tun und dafür zu sorgen, dass in Ihrem Sinn gehandelt wird. Dies kann zu Lebzeiten in Form einer Schenkung geschehen. Möglich ist aber auch, dass Sie im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags der Stiftung von Todes wegen etwas zukommen lassen.
Dabei können Sie zum einen unsere Arbeit generell unterstützen, möglich ist aber auch, dass im Vorfeld Ihre konkreten Wünsche von uns aufgenommen und mit Ihnen besprochen werden – damit Ihre Ziele erreicht werden. Möglich ist auch, dass Sie Zustiftungen ins Stiftungskapital geben. Mit den Erträgen unterstützen Sie unsere Arbeit so dauerhaft. Zu berücksichtigen ist dabei immer, dass solche Regelungen zum einen inhaltlich klar und rechtlich wirksam sein sollten. Insbesondere müssen Testamente bzw. Erbverträge bestimmten gesetzlichen Formen genügen, damit sie wirksam sind. Besonderheiten gelten z.B. bei Ehegattentestamenten. Hier ist es möglich, eine für den überlebenden Ehegatten bindende Regelung zu schaffen.
Halten Sie diese formellen Regeln nicht ein, ist das Testament oder der Erbvertrag unwirksam und Ihre Ziele kommen nicht zur Durchführung. Stattdessen gilt – mit unterschiedlichen Folgen im Einzelfall – gesetzliches Erbrecht, welches oft Ihren Zielen nicht entspricht. Wichtig ist bei Testamenten insbesondere, dass das Testament klar formuliert ist, dass es ausdrücklich als Testament bezeichnet wird, dass es im Regelfall handschriftlich verfasst wird. Ebenso wichtig ist, dass es persönlich unterschrieben und datiert wird. Notwendig ist auch, dass es wiederauffindbar gelagert wird; ideal ist eine Hinterlegung beim Notar.
Wenn Sie beabsichtigen, uns zu unterstützen, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir unterstützen Sie bei der gewünschten Vorgehensweise und zeigen Ihnen alle möglichen Alternativen, sei dies (a) in Bezug auf die Ziele Ihrer finanziellen Unterstützung, sei dies (b) in Bezug auf Ihre Einbeziehung in die spätere Arbeit durch Sie oder nach ihrem Ableben durch eine von ihnen gewählte Vertrauensperson etc., sei dies (c) in Bezug auf erbrechtliche Möglichkeiten.
Unabhängig davon haben Sie natürlich grundsätzlich die Möglichkeit, sonstige geänderten Lebensumstände immer wieder neu zu berücksichtigen.
In jedem Fall regen wir an, gerade bei komplexeren Sachverhalten eine individuelle Ausgestaltung eines Testaments oder Erbvertrags zu wählen und klar zu regeln, in welcher Form und mit welchen Inhalten Sie die Stiftung unterstützen wollen. Wir arbeiten auch – wenn gewünscht – mit Ihrem Anwalt und Notar zusammen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei erbrechtlichen Fragestellungen durch den Kontakt mit einem fachkundigen Rechtsanwalt. Dieser wird – als Freimaurer – die entsprechenden Hintergründe kennen und Ihre Ziele verstehen.
Auch ohne testamentarische Regelung kann beim Tod eines geschätzten Verstorbenen seine Verbindung zur Freimaurerei und ihren Werten durch eine Spende oder Sammlung gewürdigt werden.
Stiftungsfonds
Wenn eine Loge oder eine einzelne Person wünscht, dass größere Geldbeträge dauerhaft für einen bestimmten Zweck verwendet werden sollen, ist der Weg zu einer eigenen Stiftung dornig und kosten- und arbeitsintensiv. Oft sind die gedachten Geldbeträge auch nicht groß genug, damit eine eigene Stiftung und der damit verbundene Verwaltungs- und Kostenaufwand eine eigene Stiftung ermöglichen.
Die Stiftung der Großloge kann Ihnen helfen. Wir können solche Mittel nach Absprache verwalten und mit den Erträgen im Sinne des Stifters gewünschte Projekte unterstützen. Hierbei ziehen wir aufgrund der Komplexität und Kosten eigener Treuhandstiftungen die Arbeit mit (gerne auf den Namen des Stifters lautender) Stiftungsfonds vor. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit einer bindenden Beteiligung des Stifters nach vorheriger Absprache. Kontaktieren Sie uns. Der Vorstand der Stiftung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie in Ihren Zielen unterstützen – sei es als Privatperson oder als Loge
Unterstützung der Stiftung durch freimaurerische Brüder, Logen, Distrikte
Auch kleinere Hilfen summieren sich. Einige Ideen dazu bieten wir im Folgenden:
- Ein Distrikt der Großloge veranstaltet ein Whiskey-Tasting und versteigert danach die geöffneten Flaschen; der Erlös geht an die Stiftung. (Danke, Baden-Württemberg!)
- Bei einer Tempelarbeit einer Loge geht die Sammlung für den „Sack der Witwe“ an die Stiftung. Das geht natürlich auch bei anderen Veranstaltungen der Loge!
- Eintrittsgelder oder Spenden anlässlich einer Logenveranstaltung gehen an die Stiftung.
- Auf eine private Hilfe größeren Umfangs erfolgt die Frage an den Helfer, wie man sich bedanken könne. „Mit einer Spende für die Stiftung! Die kannst Du übrigens von der Steuer absetzen!“
Ansprechpartner
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Klaus Maier
Ihr Experte für alle Fragen zu den Themen Spenden und Recht.
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Email-Adresse:
k.maier@afuamvd-stiftung.de
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Kontakt-Telefon:
+49 (0)30 921 047 280
Spendenkonto
Stiftung der Großloge der Alten freien und Angenommenen Maurer von Deutschland e.V
IBAN: DE41 6005 0101 7007 7760 55
Bank: BW-Bank