Stiftung der Großloge AFuAMvD

Stiftung in der Stiftung

Viele Menschen wollen sich durch die dauerhafte finanzielle Unterstützung konkreter Projekte und Ziele Zeichen für eine bessere Welt setzen. Oder es soll eine organisatorische und finanzielle Lösung zur Fortführung bereits bestehender humanitärer Projekte gesucht werden.

In der Praxis scheitern diese Ziele oft an organisatorischen Problemen. Die Gründung und Führung einer eigenen selbständigen Stiftung ist hoch komplex und bedarf dauerhaft aktiver Beteiligter als Organe (Vorstand, Kuratorium). Sie bedarf sowohl aus rechtlichen wie aus wirtschaftlichen Gründen ganz erheblicher Finanzmittel sowohl für das Stiftungskapital selbst als auch für den anfänglichen Nachgründungsaufwand. Die Folge ist oft, dass geplante Projekte nicht umgesetzt werden.

Unser Ziel ist es, dass solche Projektideen und Projekte nicht an solchen Schwierigkeiten scheitern.

Mit dem Modell einer „Stiftung in der Stiftung“ (auf der Basis schriftlicher Stiftungsfondsverträge oder ähnlicher Regelungen) bieten wir Einzelpersonen, Logen, gemeinnützigen logennahen Vereinen, Distrikten oder Großlogen Lösungen, wie sie unter dem rechtlichen Dach unserer Stiftung ihre Ziele und Projekte verfolgen können, ohne eine eigene Stiftung gründen zu müssen – und das mit weit geringerem Aufwand und Budget sowie einer dauerhaften „Ewigkeitsstruktur“.

Dabei unterstützen wir als Freimaurer offen, transparent, fair, uneigennützig und so, wie wir selbst gerne unterstützt werden wollen. Unter unseren Vorstandsmitgliedern befinden erfahrene Rechtsanwälte. Sie arbeiten rein ehrenamtlich und arbeiten auf Wunsch gerne mit Beratern wie Anwälten, Steuerberatern und Notaren zusammen.

Wir bieten als „Möglichmacher“ sowohl einzelnen Personen als auch Logen, gemeinnützigen logennahen Vereinen, Distrikten oder Großlogen Lösungen für einmalige oder wiederholte Zuwendungen zur dauerhaften Unterstützung ihrer Ziele und Zwecke.

Für einzelne Personen:

Wie kann ich mir eine Zusammenarbeit mit der Stiftung im Rahmen eines möglichen Stiftungsfondsvertrags vorstellen?

Am Anfang steht Deine Idee: 

Du möchtest ein Dir wichtiges Ziel finanziell unterstützen und denkst darüber nach, wie das funktionieren kann. 

  Typische Fragestellungen sind zum Beispiel: 

  • Was möchte ich finanziell einsetzen? Lebzeitig und/oder von Todes wegen? 
  • Welche Ziele möchte ich unterstützen? 
  • Wie sorge ich dafür, dass meine Ziele dauerhaft verstanden, verwirklicht und abgesichert werden? 

Bei der dritten Frage wird es etwas aufwändiger: Das geht nicht, ohne intensiv miteinander zu reden. Erzähl uns von Deiner Idee und wie sie umgesetzt werden soll. Wir suchen und diskutieren inhaltliche und vertragliche Lösungen. Was ist möglich? Was wird funktionieren, was nicht? Welche Regelungen braucht es dauerhaft? Wer muss eingebunden werden? Was ist die beste Lösung?

Im Kreise unserer ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder sind langjährig erfahrene Anwälte tätig, die auch über Erfahrungen im Stiftungsrecht, im Vereins- und Vereinssteuerrecht sowie in der ehrenamtlichen Arbeit / Gremienarbeit ganz allgemein verfügen.

Ein paar Beispiele für konkrete Fragestellungen:

    • Muss ich zur Verwirklichung meiner Ziele immer eine eigene selbständige Stiftung gründen?  (Nein! Mit der „Stiftung in der Stiftung“ partizipierst Du an unseren Strukturen!)
    • Wie kompliziert ist das denn eigentlich, eine eigene selbständige Stiftung zu gründen? (Sehr! Glaub uns, wir waren dabei.)
    • Was kostet das Gründen einer eigenen rechtlich selbständigen Stiftung? (Viel Zeit und Vorlaufkosten – und man braucht dauerhaft „Personal“ – Vorstand, Kuratorium, Buchhalter etc. )?  
    • Gibt es Alternativen? (Ja!)
    • Kann ich auch mit kleineren Beträgen zu Euch kommen? (Ja, wir verlangen keinen Mindestbetrag wie bei eigenen selbständigen Stiftungen (dort werden von der Stiftungsaufsicht mindestens € 50.000 empfohlen; und selbst dieser Betrag wäre für eine eigene Stiftung in der Praxis noch zu gering.)
    • Wie kann ich verwirklichen, dass mein Projekt dauerhaft weitergeführt wird, auch dann, wenn ich nicht mehr lebe? (Wir zeigen Dir, wie!)
  • Wie kann ich sicherstellen, dass mein finanzieller Einsatz dauerhaft gesichert ist? (Wir zeigen Dir das und vereinbaren unsere Absprachen rechtlich bindend!) 
  • Wie wird mein Geld angelegt? (Wir legen die Gelder auf der Basis einer professionellen Kapitalanlagerichtlinie tendenziell konservativ an.)
  • Wie kann ich sicher sein, dass meine Ziele verstanden werden? (Wir reden miteinander und nehmen uns Zeit, bis das sauber geklärt ist – wenn nötig, sehr viel Zeit.)

Hier setzen wir an – als „Möglichmacher“ Deiner Ideen und Projekte

Vorab: Deine Infos sind bei uns sicher aufgehoben, auf Maurerwort. (Und natürlich: Das Muster einer professionellen Geheimhaltungsvereinbarung liegt bereit, wenn von Dir gewünscht. Was man mündlich versprechen kann, muss man auch schriftlich zusagen können.) 

Du schilderst uns Deine Ideen. 

Und dann beginnt die Arbeit an Deinem Ziel. Wir prüfen mit Dir zusammen, ob wir Dein Ziel im Rahmen unserer Satzungszwecke unterstützen können.  Wir zeigen wir, welche fachliche Expertise wir haben. 

Wir klären mit Dir zusammen ab, mit wem wir im konkreten Projekt möglicherweise in Deinem Interesse zusammenarbeiten müssen. Voraussichtlich brauchen wir Deinen Steuerberater, Anwalt oder Notar. Vielleicht willst Du einen Verwandten oder einen Vertrauten oder gar einen Bruder mit involvieren – jetzt oder auf Dauer.

Wir überlegen dabei, ob aus Deiner Idee Nachteile für Dich entstehen können. Das kommt tatsächlich vor und wenn, kommunizieren wir das sehr deutlich. Wir haben deshalb auch schon angebotene Gelder abgelehnt. Und wir würden es wieder tun. 

Wir beantworten Deine Fragen und erklären Dir, wie eine Stiftung im Allgemeinen und unsere Stiftung im Besonderen funktioniert. Wir erklären Dir die Abläufe sowie die vertraglichen Möglichkeiten und Regelungen. Und vor allem – die bestehenden Kontrollmechanismen.

Wir suchen zusammen Wege, um Deine Ziele dauerhaft zu verwirklichen.

Das geschieht oft über das Modell einer „Stiftung in der Stiftung“, auf der Basis eines sog. Stiftungsfondsvertrags. Dieser wird auf der Basis professioneller Muster für Deinen Einzelfall entworfen und so lange bearbeitet, bis er passt. Diesen Vorschlag kannst Du dann mit Deinem Steuerberater u.a. final überprüfen.

Dazu findet nicht nur ein einziges Gespräch statt. Das entwickelt sich vielmehr in mehreren vertrauensvollen Gesprächen. Wir tauschen Informationen und Vertragsentwürfe aus, bis Alles passt.

Was geschieht, wenn Du mit uns eine „Stiftung in der Stiftung“ gegründet hast und uns das Geld zur Verfügung gestellt hast? 

Das Geld kommt in den Kapitalstock der Stiftung, es wird separat verbucht und schließlich professionell angelegt. Wir haben dazu eine Kapitalanlagerichtlinie entwickelt, die bei Bedarf überarbeitet wird. Erträge werden entsprechend der zwischen uns getroffenen Vereinbarung sowie im Rahmen unserer Satzungszwecke verwendet. 

Arbeiten Vorstand und Kuratorium der Stiftung ehrenamtlich? 

Ja. Wir stecken als Ehrenamtliche Zeit, Geld und Herzblut in die Arbeit für die Stiftung. Wir versuchen, die Verwaltungskosten der Stiftung dauerhaft so gering als möglich zu halten. Das ist unser Anspruch. Dazu werden wir kontrolliert, von unserem Kuratorium, von der Stiftungsaufsichtsbehörde und von unserem Finanzamt (Stichwort: Gemeinnützigkeit) sowie schließlich von uns selbst. 

Was kostet mich das? 

Die Zusammenarbeit mit uns bis zum Vertragsabschluss ist für Dich kostenlos. Anderes kann gelten, wo im Einzelfall ein Notarvertrag notwendig ist oder Du eigene Berater hinzuziehst.

Für die laufende Verwaltungstätigkeit vereinbaren wir eine geringe laufende Kostenbeteiligung – weit unter den laufenden Kosten einer eigenen Stiftung. Schließlich soll möglichst viel Geld ins Projekt kommen. (Frag uns – und natürlich wird das bindend vereinbart, damit Du sicher bist.)

Habe ich das Recht, nach Zustiftung über die Arbeit mit dem zugestifteten Betrag informiert zu werden? 

Ja, das wird fest vereinbart. 

Kann ich auf die Verteilung der Gelder nach Zustiftung Einfluss nehmen? 

Darüber kann man im Einzelfall reden. Berücksichtige bitte: Wir sind eine „Ewigkeitsstiftung“. Das macht es etwas komplexer. (Lass uns darüber reden, wenn Dir das wichtig ist. Nicht alle ersten Vorstellungen sind sinnvoll und durchführbar, aber wir tun, was wir können.)

Was können wir für Euch als Loge, als gemeinnütziger logennaher Verein, als Distrikt oder als Großloge tun? 

Stellt euch vor, Ihr wollt als Loge, als gemeinnütziger logennaher Verein, als Distrikt oder als Großloge dauerhaft ein gemeinnütziges Ziel unterstützen, indem Ihr Gelder anlegt, aus deren Erträgen dauerhaft dieses Ziel unterstützt werden soll.

Vielleicht habt Ihr auch schon über Lösungen nachgedacht: Ein eigener Verein? Eine eigene Stiftung? Meist stoßt Ihr auf Hindernisse, die das auf Dauer verhindern – Zeitaufwand, hohe Gründungskosten, zu wenig Manpower oder fehlendes Know-how, um nur ein paar zu nennen.

Wir als Stiftung der Großloge AFuAMvD können Euch in den meisten Fällen eine dauerhafte Lösung bieten:

Über das Modell einer „Stiftung in der Stiftung“ können in Form eines sogenannten Stiftungsfonds oder in ähnlichen Gestaltungen mit einem schriftlichen Vertrag Gelder gestiftet und die Erträge einem bestimmten gemeinnützigen Zweck oder bestimmten gemeinnützigen Organisationen zugedacht werden.

Möglich ist, dass die Zuwendungsempfänger konkret nach Euren Wünschen bestimmt werden, solange sie gemeinnützig im steuerlichen Sinne sind. Kann das auch ein gemeinnütziger logennaher Verein, eine sonstige gemeinnützige Organisation, eine bestimmte Kommune oder ein Landkreis sein? Ja, das geht. Wir können das in Absprache mit Euch genau „zuschneiden“ – mit genauer Bestimmung der einzelnen gemeinnützigen Zwecke und den Zuwendungsempfängern . Das ist alles möglich. Der Empfänger soll ggf. austauscht werden können? Auch das geht im Ausnahmefall.

Ihr wollt, dass Euer Stiftungsfonds nach Euch oder einem Dritten oder Eurem Projekt benannt wird? Das geht unter bestimmten Voraussetzungen. 

Ihr wollt, dass im Rahmen des Stiftungsvermögens sauber und separat über die von Euch gestifteten Gelder bzw. den Kapitalerträgen und der Mittelverwendung daraus Rechenschaft abgelegt wird? Das machen wir sowieso – im Jahresturnus. 

Ihr wollt die Möglichkeit haben, durch Euch oder Dritte dieses Kapital weiter aufzustocken, gegebenenfalls auch öfters? Das geht. Wir brauchen bei nachträglichen Zustiftungen – aus steuerlichen Gründen – Ergänzungsverträge. Das ist aber unproblematisch machbar und wir unterstützen Euch dabei.

Ihr wollt Brüdern und Schwestern eine Möglichkeit geben, testamentarisch in einen bestehenden Stiftungsfonds hinein von Todes wegen etwas Gutes zu tun und Euer Ziel zu unterstützen? Geht auch. Sprecht vorher mit uns, damit es sauber abläuft und das Ganze rechtlich wirksam ist.

Ihr wollt einen Ansprechpartner und Sparringspartner für Eure Ideen?

Den habt Ihr – die Stiftung der Großloge AFuAMvD. Ruft uns an.

Wir sprechen mit Euch, hören Euch zu, erörtern die Möglichkeiten, nehmen uns Zeit, machen Vorschläge und erarbeiten mit Euch gemeinsam – wenn Ihr mit uns zusammenarbeiten wollt – einen Entwurf für eine schriftliche Vertragslösung – solange, bis sie passt.

Wenn wir der Meinung sind, ein Projekt passe rechtlich, wirtschaftlich oder tatsächlich nicht so recht, sprechen wir offen darüber.